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Übersetzer-
und Dolmetscherkurse (IHK)
LEHRGANG ZUR VORBEREITUNG AUF DIE PRÜFUNG DER INDUSTRIE - UND
HANDELSKAMMER ALS ÜBERSETZER ODER DOLMETSCHER SPANISCH |
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Wenn Sie sich für eine Ausbildung als Übersetzer oder Dolmetscher
entscheiden, wählen Sie eine Beruf mit Zukunft. Aufgrund
der zunehmenden internationalen Geschäftstätigkeiten werden
immer mehr Menschen benötigt, die die sprachlichen und fachlichen
Kenntnisse besitzen, die für die Tätigkeit eines Dolmetschers und/oder
Übersetzers, vor allem in der Wirtschaft, erforderlich sind.
Wir
helfen Ihnen, sich dafür weiterzubilden!
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Die
Prüfung von Dolmetschern und Übersetzern ist durch Erlass
des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannt. |
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§1
ZWECK DER PRÜFUNG - ZIEL DER PRÜFUNG
(Auszug aus der Prüfungsordnung für die Prüfung
von Dolmetschern und Übersetzern der Industrie- und Handelskammer
zu Düsseldorf vom 9. Juni 1994) |
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In der Prüfung soll der Bewerber nachweisen, dass er die sprachlichen
und fachlichen Kenntnisse besitzt, die für die Tätigkeit eines Dolmetschers
und/oder Übersetzers, vor allem in der Wirtschaft, erforderlich sind.
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§8
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
(Auszug aus der Prüfungsordnung für die Prüfung
von Dolmetschern und Übersetzern der Industrie- und Handelskammer
zu Düsseldorf vom 9. Juni 1994) |
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Zu den Prüfungen werden deutsche und nichtdeutsche Bewerber zugelassen,
die den Erwerb gehobener fremdsprachlicher wirtschaftsbezogener Kenntnisse
(erlangt z. B. durch längeren Auslandsaufenthalt oder ausreichende
wissenschaftliche oder praktische Tätigkeit) nachweisen. |
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GLIEDERUNG
UND FORM DER PRÜFUNG
(Auszug aus der Prüfungsordnung für die Prüfung
von Dolmetschern und Übersetzern der Industrie- und Handelskammer
zu Düsseldorf vom 9. Juni 1994) |
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(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen
Teil.
(2) Die Aufgaben des schriftlichen Teils sind unter Aufsicht anzufertigen.
(3) Andere als von der Kammer gestellte Hilfsmittel dürfen nicht benutzt
werden. |
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§13a
PRÜFUNGSANFORDERUNGEN FÜR "DOLMETSCHER UND
ÜBERSETZER" |
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(1) Der schriftliche Prüfungsteil umfasst:
a) Aufsatz in der Fremdsprache über eines von drei zur Wahl gestellten
Themen aus Wirtschaft, Geschichte, Politik oder Kultur des betreffenden
Landes (Zeit: 120 Min.).
b) Übersetzung eines schwierigen fremdsprachlichen Textes ins Deutsche,
etwa 20 Zeilen.
c) Übersetzung eines schwierigen deutschen Textes in die Fremdsprache,
etwa 20 Zeilen (Zeit für b) und c): insgesamt 120 Min.).
zu b) und c):
Die Benutzung eines Wörterbuches kann zugelassen werden. d) Diktat
eines schwierigen fremdsprachlichen Textes (etwa 15 Zeilen, Zeit:
bis zu 20 Min.).
e) Abfassung eines Berichtes in deutscher Sprache über einen in der
Fremdsprache vorgetragenen schwierigen Text. Dem Prüfungsteilnehmer
ist das Aufzeichnen von Stichworten gestattet; sie sind dem Bericht
beizufügen (Vortragszeit: etwa 10 Min., Bearbeitungszeit: 60 Min.).
f) Abfassung eines Berichtes in der Fremdsprache über einen in deutscher
Sprache vorgetragenen schwierigen Text. Dem Prüfungsteilnehmer ist
das Aufzeichnen von Stichworten gestattet; sie sind dem Bericht beizufügen
(Vortragszeit: etwa 10 Min., Bearbeitungszeit: 60 Min.).
(2) Der mündliche Prüfungsteil umfaßt:
a) Gespräche in der Fremdsprache über Wirtschaft, Geschichte, Politik
oder Kultur des fremden Landes.
b) Deutsche Wiedergabe eines schwierigen fremdsprachlichen Referates.
Dem Prüfungsteilnehmer ist das Aufzeichnen von Stichworten gestattet;
sie sind abzugeben.
c) Fremdsprachliche Wiedergabe eines schwierigen deutschen Referates.
Dem Prüfungsteilnehmer ist das Aufzeichnen von Stichworten gestattet;
sie sind abzugeben.
d) Dolmetschen schwieriger Verhandlungen zwischen zwei Partnern (Die
mündliche Prüfung soll in der Regel 60 Min. nicht überschreiten).
Ferner können verlangt werden:
e) Übersetzung schwieriger Texte aus der Fremdsprache.
f) Übersetzung schwieriger Texte in die Fremdsprache.
(3) Prüfungsteilnehmer, die innerhalb der letzten 12 Monate vor Zulassung
zur Dolmetscher- und Übersetzerprüfung die Übersetzerprüfung bestanden
haben, sind von den Prüfungsarbeiten nach § 13 a Abs. 1 a)-d) und
Abs. 2 a), e) und f) befreit. |
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VORAUSSETZUNGEN
FÜR DIE TEILNAHME AN UNSEREN KURSEN |
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Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Kursen sind gute, mindestens
dem Stand der Fachhochschulreife bzw. des Fremdsprachen-korrespondenten
entsprechende Vorkenntnisse in der spanischen Sprache, erweiterte
Allgemeinbildung, wirtschaftsbezogene oder kaufmännische Fachkenntnisse
z.B. durch Berufserfahrung oder durch ein einschlägiges Studium sowie
gute sprachliche Veranlagung, damit ein zügiges Fortschreiten des
Unterrichts gewährleistet wird. |
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TAGESKOMBINATIONEN,
UNTERRICHTSZEITEN UND PREISE |
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Die IHK verweist
im Interesse der Prüflinge auf den hohen Schwierigkeitsgrad ihrer
Prüfung, die unter Aufsicht des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
abgenommen wird.
Um Ihnen eine gezielte Ausbildung und Vorbereitung auf die Prüfung
zu ermöglichen, bieten wir die Übersetzer- und Dolmetscherkurse
(IHK) nur in Form von Einzelunterricht an.
Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand:
- Sie können jederzeit beginnen.
- Die Lehrkraft setzt die Schwerpunkte gemäß Ihren Vorkenntnissen.
- Sie vereinbaren Ihre Unterrichtstermine ganz nach Ihrem Wunsch
mit unserer Lehrkraft.
- Sie können den Unterricht so oft und so lange wie Sie möchten
in Anspruch nehmen. Insbesondere vor den Prüfungsterminen bevorzugen
unsere Schüler intensieveren Unterricht.
- Der Unterricht wird individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst.
- Sie selber bestimmen das Unterrichtstempo.
Preisstellung:
€ 24,00 pro Stunde/pro Person
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UNTERRICHTSBEGINN |
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Der
Beginn ist jederzeit möglich. Wir richten uns jeweils nach den jährlichen
IHK-Prüfungsterminen. |
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KURSDAUER |
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Die
Lehrgänge haben eine Mindestbesuchszeit von 5 Monaten. |
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ANMELDUNG
+ ÖFFNUNGSZEITEN |
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Anmeldungen nehmen wir gerne während der Öffnungszeiten
im Sekretariat entgegen:
Montag
- Freitag
Samstag
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9.00
Uhr - 21.00 Uhr
9.00
Uhr - 12.00 Uhr |
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STOFFVERTEILUNGSPLAN |
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Wir bereiten
Sie auch in Bezug auf gehobene wirtschaftliche und wirtschaftspolitische
Sachverhalte vor.
Zusammen mit
unserer Lehrkraft studieren Sie die einschlägige wirtschaftsbezogene
Presse und Fachliteratur. Wir machen Sie vertraut mit volkswirtschaftlichen,
wirtschaftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Problemen, mit
Steuer-, Rechts- und Pressewesen, mit verwaltungsrechtlichen Themen,
sowie mit der Landeskunde beider Sprachräume.
Diktat
Aufsatz (500 - 700 Wörter)
Behandlung des Themas, Richtigkeit und Umfang der Darstellung, Satzbau,
Grammatik, Vokabular, Rechtschreibung, Stil und Zeichensetzung.
Übersetzungen
Vokabular, Satzbau, Grammatik, Stil, Rechtschreibung, Zeichensetzung
und Vollständigkeit. Berücksichtigung der idiomatischen und stilistischen
Eigenarten der anderen Sprache.
Abfassen der Berichte
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Vorbereitungskurse für die IHK-Prüfung "Dolmetscher und Übersetzer"
Für den schriftlichen Prüfungsteil bereiten wir Sie folgendermaßen
vor:
- Aufsatz in der Fremdsprache über eines von drei zur Wahl gestellten
Themen aus Wirtschaft, Geschichte, Politik oder Kultur des betreffenden
Landes (Zeit: 120 Min.).
- Übersetzung eines schwierigen fremdsprachlichen Textes ins Deutsche,
etwa 20 Zeilen (insgesamt 120 Min.). Die Benutzung eines Wörterbuches
kann zugelassen werden.
- Übersetzung eines schwierigen deutschen Textes in die Fremdsprache,
etwa 20 Zeilen (insgesamt 120 Min.). Die Benutzung eines Wörterbuches
kann zugelassen werden.
- Diktat eines schwierigen fremdsprachlichen Textes (etwa 15 Zeilen,
Zeit: bis zu 20 Min.).
- Abfassung eines Berichtes in deutscher Sprache über einen in der
Fremdsprache vorgetragenen schwierigen Text. Aufzeichnen von Stichworten
ist gestattet. (Vortragszeit: etwa 10 Min., Bearbeitungszeit: 60 Min.).
- Abfassung eines Berichtes in der Fremdsprache über einen in deutscher
Sprache vorgetragenen schwierigen Text. Aufzeichnen von Stichworten
ist gestattet. (Vortragszeit: etwa 10 Min., Bearbeitungszeit: 60 Min.).
Für den mündlichen Prüfungsteil bereiten wir Sie folgendermaßen vor:
- Gespräche in der Fremdsprache über Wirtschaft, Geschichte, Politik
oder Kultur des fremden Landes.
- Deutsche Wiedergabe eines schwierigen fremdsprachlichen Referates.
Aufzeichnen von Stichworten ist gestattet.
- Fremdsprachliche Wiedergabe eines schwierigen deutschen Referates.
Aufzeichnen von Stichworten ist gestattet.
- Dolmetschen schwieriger Verhandlungen zwischen zwei Partnern
- Übersetzung schwieriger Texte aus der Fremdsprache.
- Übersetzung schwieriger Texte in die Fremdsprache. |