Zweck der Prüfung - Ziel der Prüfung
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung vor der IHK
Gliederung und Form der Prüfung
Prüfungsanforderungen für "Dolmetscher" und "Übersetzer"
+ Prüfungsvoraussetzung für Übersetzer

Teilnahmevoraussetzungen an unseren Kursen
Tageskombinationen, Unterrichtszeiten und Preise
Unterrichtsbeginn
Kursdauer
Anmeldung und Öffnungszeiten
Stoffverteilungsplan

   
 
 
Übersetzer- und Dolmetscherkurse (IHK)
LEHRGANG ZUR VORBEREITUNG AUF DIE PRÜFUNG DER INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMER ALS ÜBERSETZER ODER DOLMETSCHER SPANISCH
 


Wenn Sie sich für eine Ausbildung als Übersetzer oder Dolmetscher entscheiden, wählen Sie eine Beruf mit Zukunft. Aufgrund der zunehmenden internationalen Geschäftstätigkeiten werden immer mehr Menschen benötigt, die die sprachlichen und fachlichen Kenntnisse besitzen, die für die Tätigkeit eines Dolmetschers und/oder Übersetzers, vor allem in der Wirtschaft, erforderlich sind.

Wir helfen Ihnen, sich dafür weiterzubilden!

   
Die Prüfung von Dolmetschern und Übersetzern ist durch Erlass des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannt.
   
§1 ZWECK DER PRÜFUNG - ZIEL DER PRÜFUNG
(Auszug aus der Prüfungsordnung für die Prüfung von Dolmetschern und Übersetzern der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf vom 9. Juni 1994)
   
  In der Prüfung soll der Bewerber nachweisen, dass er die sprachlichen und fachlichen Kenntnisse besitzt, die für die Tätigkeit eines Dolmetschers und/oder Übersetzers, vor allem in der Wirtschaft, erforderlich sind.
   
  §8 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
(Auszug aus der Prüfungsordnung für die Prüfung von Dolmetschern und Übersetzern der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf vom 9. Juni 1994)
   
Zu den Prüfungen werden deutsche und nichtdeutsche Bewerber zugelassen, die den Erwerb gehobener fremdsprachlicher wirtschaftsbezogener Kenntnisse (erlangt z. B. durch längeren Auslandsaufenthalt oder ausreichende wissenschaftliche oder praktische Tätigkeit) nachweisen.
   
top GLIEDERUNG UND FORM DER PRÜFUNG
(Auszug aus der Prüfungsordnung für die Prüfung von Dolmetschern und Übersetzern der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf vom 9. Juni 1994)
   
  (1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
(2) Die Aufgaben des schriftlichen Teils sind unter Aufsicht anzufertigen.
(3) Andere als von der Kammer gestellte Hilfsmittel dürfen nicht benutzt werden.
   
top §13a PRÜFUNGSANFORDERUNGEN FÜR "DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER"
   
  (1) Der schriftliche Prüfungsteil umfasst:
a) Aufsatz in der Fremdsprache über eines von drei zur Wahl gestellten Themen aus Wirtschaft, Geschichte, Politik oder Kultur des betreffenden Landes (Zeit: 120 Min.).
b) Übersetzung eines schwierigen fremdsprachlichen Textes ins Deutsche, etwa 20 Zeilen.
c) Übersetzung eines schwierigen deutschen Textes in die Fremdsprache, etwa 20 Zeilen (Zeit für b) und c): insgesamt 120 Min.).

zu b) und c):
Die Benutzung eines Wörterbuches kann zugelassen werden. d) Diktat eines schwierigen fremdsprachlichen Textes (etwa 15 Zeilen, Zeit: bis zu 20 Min.).
e) Abfassung eines Berichtes in deutscher Sprache über einen in der Fremdsprache vorgetragenen schwierigen Text. Dem Prüfungsteilnehmer ist das Aufzeichnen von Stichworten gestattet; sie sind dem Bericht beizufügen (Vortragszeit: etwa 10 Min., Bearbeitungszeit: 60 Min.).
f) Abfassung eines Berichtes in der Fremdsprache über einen in deutscher Sprache vorgetragenen schwierigen Text. Dem Prüfungsteilnehmer ist das Aufzeichnen von Stichworten gestattet; sie sind dem Bericht beizufügen (Vortragszeit: etwa 10 Min., Bearbeitungszeit: 60 Min.).

(2) Der mündliche Prüfungsteil umfaßt:
a) Gespräche in der Fremdsprache über Wirtschaft, Geschichte, Politik oder Kultur des fremden Landes.
b) Deutsche Wiedergabe eines schwierigen fremdsprachlichen Referates. Dem Prüfungsteilnehmer ist das Aufzeichnen von Stichworten gestattet; sie sind abzugeben.
c) Fremdsprachliche Wiedergabe eines schwierigen deutschen Referates. Dem Prüfungsteilnehmer ist das Aufzeichnen von Stichworten gestattet; sie sind abzugeben.
d) Dolmetschen schwieriger Verhandlungen zwischen zwei Partnern (Die mündliche Prüfung soll in der Regel 60 Min. nicht überschreiten).
Ferner können verlangt werden:
e) Übersetzung schwieriger Texte aus der Fremdsprache.
f) Übersetzung schwieriger Texte in die Fremdsprache.

(3) Prüfungsteilnehmer, die innerhalb der letzten 12 Monate vor Zulassung zur Dolmetscher- und Übersetzerprüfung die Übersetzerprüfung bestanden haben, sind von den Prüfungsarbeiten nach § 13 a Abs. 1 a)-d) und Abs. 2 a), e) und f) befreit.
   
top VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN UNSEREN KURSEN
   
Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Kursen sind gute, mindestens dem Stand der Fachhochschulreife bzw. des Fremdsprachen-korrespondenten entsprechende Vorkenntnisse in der spanischen Sprache, erweiterte Allgemeinbildung, wirtschaftsbezogene oder kaufmännische Fachkenntnisse z.B. durch Berufserfahrung oder durch ein einschlägiges Studium sowie gute sprachliche Veranlagung, damit ein zügiges Fortschreiten des Unterrichts gewährleistet wird.
   
top TAGESKOMBINATIONEN, UNTERRICHTSZEITEN UND PREISE
 
 

Die IHK verweist im Interesse der Prüflinge auf den hohen Schwierigkeitsgrad ihrer Prüfung, die unter Aufsicht des Ministeriums für Schule und Weiterbildung abgenommen wird.
Um Ihnen eine gezielte Ausbildung und Vorbereitung auf die Prüfung zu ermöglichen, bieten wir die Übersetzer- und Dolmetscherkurse (IHK) nur in Form von Einzelunterricht an.

Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand:


- Sie können jederzeit beginnen.
- Die Lehrkraft setzt die Schwerpunkte gemäß Ihren Vorkenntnissen.
- Sie vereinbaren Ihre Unterrichtstermine ganz nach Ihrem Wunsch mit unserer Lehrkraft.
- Sie können den Unterricht so oft und so lange wie Sie möchten in Anspruch nehmen. Insbesondere vor den Prüfungsterminen bevorzugen unsere Schüler intensieveren Unterricht.
- Der Unterricht wird individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst.
- Sie selber bestimmen das Unterrichtstempo.

Preisstellung: € 24,00 pro Stunde/pro Person

   
top UNTERRICHTSBEGINN
   
  Der Beginn ist jederzeit möglich. Wir richten uns jeweils nach den jährlichen IHK-Prüfungsterminen.
   
top KURSDAUER
  Die Lehrgänge haben eine Mindestbesuchszeit von 5 Monaten.
top ANMELDUNG + ÖFFNUNGSZEITEN

Anmeldungen nehmen wir gerne während der Öffnungszeiten im Sekretariat entgegen:

Montag - Freitag
Samstag    

9.00 Uhr - 21.00 Uhr
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
   
top STOFFVERTEILUNGSPLAN
   

Wir bereiten Sie auch in Bezug auf gehobene wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Sachverhalte vor.

Zusammen mit unserer Lehrkraft studieren Sie die einschlägige wirtschaftsbezogene Presse und Fachliteratur. Wir machen Sie vertraut mit volkswirtschaftlichen, wirtschaftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Problemen, mit Steuer-, Rechts- und Pressewesen, mit verwaltungsrechtlichen Themen, sowie mit der Landeskunde beider Sprachräume.

Diktat
Aufsatz (500 - 700 Wörter)
Behandlung des Themas, Richtigkeit und Umfang der Darstellung, Satzbau, Grammatik, Vokabular, Rechtschreibung, Stil und Zeichensetzung.

Übersetzungen
Vokabular, Satzbau, Grammatik, Stil, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Vollständigkeit. Berücksichtigung der idiomatischen und stilistischen Eigenarten der anderen Sprache.

Abfassen der Berichte

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Vorbereitungskurse für die IHK-Prüfung "Dolmetscher und Übersetzer"

Für den schriftlichen Prüfungsteil bereiten wir Sie folgendermaßen vor:

- Aufsatz in der Fremdsprache über eines von drei zur Wahl gestellten Themen aus Wirtschaft, Geschichte, Politik oder Kultur des betreffenden Landes (Zeit: 120 Min.).
- Übersetzung eines schwierigen fremdsprachlichen Textes ins Deutsche, etwa 20 Zeilen (insgesamt 120 Min.). Die Benutzung eines Wörterbuches kann zugelassen werden.
- Übersetzung eines schwierigen deutschen Textes in die Fremdsprache, etwa 20 Zeilen (insgesamt 120 Min.). Die Benutzung eines Wörterbuches kann zugelassen werden.
- Diktat eines schwierigen fremdsprachlichen Textes (etwa 15 Zeilen, Zeit: bis zu 20 Min.).
- Abfassung eines Berichtes in deutscher Sprache über einen in der Fremdsprache vorgetragenen schwierigen Text. Aufzeichnen von Stichworten ist gestattet. (Vortragszeit: etwa 10 Min., Bearbeitungszeit: 60 Min.).
- Abfassung eines Berichtes in der Fremdsprache über einen in deutscher Sprache vorgetragenen schwierigen Text. Aufzeichnen von Stichworten ist gestattet. (Vortragszeit: etwa 10 Min., Bearbeitungszeit: 60 Min.).

Für den mündlichen Prüfungsteil bereiten wir Sie folgendermaßen vor:

- Gespräche in der Fremdsprache über Wirtschaft, Geschichte, Politik oder Kultur des fremden Landes.
- Deutsche Wiedergabe eines schwierigen fremdsprachlichen Referates. Aufzeichnen von Stichworten ist gestattet.
- Fremdsprachliche Wiedergabe eines schwierigen deutschen Referates. Aufzeichnen von Stichworten ist gestattet.
- Dolmetschen schwieriger Verhandlungen zwischen zwei Partnern
- Übersetzung schwieriger Texte aus der Fremdsprache.
- Übersetzung schwieriger Texte in die Fremdsprache.