Ziel der Prüfung
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung vor der IHK
Gliederung der Prüfung
Prüfungsanforderungen
Teilnahmevoraussetzungen an unseren Kursen
Tageskombinationen, Unterrichtszeiten,
Gruppengröße und Preise
Unterrichtsbeginn
Kursdauer
Anmeldung und Öffnungszeiten
Stoffverteilungsplan

Fotogalerie
   
 
 
Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent
Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

LEHRGANG ZUR VORBEREITUNG AUF DIE PRÜFUNG DER INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMER ALS FREMDSPRACHENKORRESPONDENT SPANISCH
   
  Aufgrund der zunehmenden internationalen Geschäftstätigkeiten werden immer mehr Menschen gesucht, die in der Lage sind, die eigene Firma gegenüber Geschäftspartnern im Ausland repräsentieren zu können.
 
Der Fremdsprachenkorrespondent beherrscht die Handelskunde und ist in der Wirtschaft ein wichtiger Mitarbeiter. Er führt nach Einarbeitung die fremdsprachliche Routinekorrespondenz eines Unternehmens selbständig, überträgt für seine Firma Texte in ein gutes Deutsch. Er ist auch für die Organisation der fremdsprachlichen Korrespondenz verantwortlich und führt die fremdsprachlichen Telefongespräche. Aufgrund solider Kenntnisse der Grundregeln der fremdsprachlichen Grammatik beherrscht er den Unterschied in der Struktur deutscher und fremdsprachlicher Texte und verfügt über einen für die obigen Aufgaben erforderlichen Wortschatz.
 
Wir bereiten Sie sorgfältig und intensiv auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer vor!
   
top ZIEL DER PRÜFUNG
(Auszug aus der Prüfungsordnung der IHK vom 23.12.1999)
   
  (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Qualifikationen erworben hat, um folgende Aufgaben eines Fremdsprachenkorrespondenten wahrzunehmen:
1. Übersetzen, Aufbereiten und Wiedergeben geschriebener und gesprochener wirtschaftsbezogener Texte aus der und in die Fremdsprache;
2. Selbständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke;
3. Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache.

(3)Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent / Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin".
 
top ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE PRÜFUNG
VOR DER IHK
(Auszug aus der Prüfungsordnung der IHK vom 23.12.1999)
   
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen,
1. wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder
2. wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.

(2) Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Absatz 1 müssen den Anforderungen der in § 3 Abs. beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Nachweis über den Erwerb fremdsprachlicher und kaufmännische Kenntnisse wird von unserer Schule ausgestellt und ist von der IHK anerkannt.
   
top GLIEDERUNG DER PRÜFUNG
(Auszug aus der Prüfungsordnung der IHK vom 23.12.1999)
   
  (1) Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche
1. Übersetzung,
2. Korrespondenz,
3. Mündliche Kommunikation.

(2) Den Handlungsbereichen liegen folgende Kommunikationssituationen zugrunde:
1. Allgemeine Unternehmenskommunikation,
2. Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen sowie zu Unternehmen ausarbeiten und beantworten,
3. Angebote einschließlich Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bearbeiten,
4. Aufträge einschließlich Transport und Versicherung bearbeiten,
5. Zahlung und Inkasso vor- und nachbereiten,
6. Störung geschäftlicher Transaktionen klären,
7. Absatzmärkte erschließen und pflegen. Die Kommunikationssituationen sind auf der Grundlage kaufmännischer und interkultureller Qualifikationen zu bewältigen.

(3) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich nach Maßgabe von § 4 durchzuführen.

(4) Die Prüfung im Handlungsbereich "Mündliche Kommunikation" ist erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung in den Handlungsbereichen "Übersetzung" und "Korrespondenz" durchzuführen.
   
top PRÜFUNGSANFORDERUNGEN
(Auszug aus der Prüfungsordnung der IHK vom 23.12.1999)
   
  (1) Im Handlungsbereich "Übersetzung" ist zu prüfen in den Qualifikationsschwerpunkten:
1. Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen fremdsprachigen Textes von ca. 1.200 Zeichen in die deutsche Sprache (Hauptsprache) - Bearbeitungszeit: 60 min.
2. Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen deutschen Textes (Hauptsprache) von ca. 1.200 Zeichen in die Fremdsprache - Bearbeitungszeit: 60 min.

(2) Im Handlungsbereich "Korrespondenz" ist zu prüfen in den Qualifikationsschwerpunkten :
1. Verfassen eines fremdsprachigen Geschäftsbriefes nach Angaben in deutscher Sprache (Hauptsprache) - Bearbeitungszeit: 45 min.
2. Beantworten einer fremdsprachigen Korrespondenz in der Fremdsprache nach Angaben zu Inhalt und Form in deutscher Sprache (Hauptsprache) - Bearbeitungszeit: 60 min.
3. Schriftliche Zusammenfassung in der deutschen Sprache (Hauptsprache) einer einfachen wirtschaftsbezogenen Nachricht, die in der Fremdsprache zweimal zu Gehör gebracht wird. - Bearbeitungszeit: 30 min.

(3) Im Handlungsbereich "Mündliche Kommunikation" ist zu prüfen in den Qualifikationsschwerpunkten:
1. Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftsbezogene Themen nach schriftlicher Vorgabe in der Fremdsprache;
2. Geschäftstelefonat in der Fremdsprache über einen in deutscher Sprache (Hauptsprache) vorgegebenen Sachverhalt.

Die Prüfung im Handlungsbereich "Mündliche Kommunikation" soll insgesamt (einschließlich Vorbereitung) nicht länger als 30 min. dauern.
   
top VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN UNSEREN KURSEN
   
Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Kursen sind gute, mindestens dem Stand der mittleren Reife entsprechende Vorkenntnisse in der spanischen Sprache, erweiterte Allgemeinbildung sowie gute sprachliche Veranlagung, damit ein zügiges Fortschreiten des Unterrichts gewährleistet werden kann.
   
top TAGESKOMBINATIONEN, UNTERRICHTSZEITEN,
GRUPPENGRÖSSE UND PREISE
 
  TAGESLEHRGÄNGE
 
Stundenzahl Dauer Preis/Monat Gruppengröße
3 Ustd. täglich ca. 5 Monate € 715,- max. 3 Teiln.
 Dieser Kurs findet täglich von 9.00 bis 11.15 Uhr statt.
 
  ABENDLEHRGÄNGE
 
Stundenzahl Dauer Preis/Monat Gruppengröße
1x2 Ustd. täglich ca. 24 Monate € 78,- max. 5 Teiln.
Dieser Kurs findet 1x wöchentlich jeweils von 18.00 bis 19.30 Uhr statt.
Der Unterrichtstag wird auf Anfrage bekannt gegeben.
 
2x2 Ustd. täglich ca. 15 Monate € 150,- max. 5 Teiln.
Dieser Kurs findet 2x wöchentlich jeweils von 18.00 bis 19.30 Uhr statt.
Der Unterrichtstag wird auf Anfrage bekannt gegeben.
 
2x3 Ustd. täglich ca. 12 Monate € 208,- max. 5 Teiln.
Dieser Kurs findet 2x wöchentlich jeweils von 18.00 bis 20.15 Uhr statt.
Der Unterrichtstag wird auf Anfrage bekannt gegeben.
  PRIVATUNTERRICHT
 
€ 25,- pro Ustd./pro Person
Dieser Kurs findet zu den von Ihnen gewünschten Terminen, nach Absprache mit Ihrer Lehrkraft statt.
   
top UNTERRICHTSBEGINN
   
  Wir richten uns jeweils nach den jährlichen IHK-Prüfungsterminen. Die genauen Termine erfahren Sie in unserem Sekretariat.
   
top KURSDAUER
  Die Lehrgänge haben eine Mindestbesuchszeit von 5 Monaten.
top ANMELDUNG + ÖFFNUNGSZEITEN

Anmeldungen nehmen wir während unserer Öffnungszeiten im Sekretariat entgegen:

Montag - Freitag
Samstag
9.00 Uhr - 21.00 Uhr
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
   
top STOFFVERTEILUNGSPLAN
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1. Ausbildungsabschnitt


1) Erarbeitung der Grundlage der Auslandskorrespondenz (Geschäftsbriefe: Anfrage, Angebot, Auftragsbestätigung, usw.; äußere Form, Inhalt, Aufbau und besonderer Stil)
2) Scheck- Wechsel-Schuldschein: besondere Beachtung der von der deutschen Praxis abweichenden Gepflogenheiten
3) Diktate über: Handel-Verkehr-Recht und Außenhandel dienen zur Festigung der Rechtschreibung. Diktate werden, unter Berücksichtigung sprachlicher und grammatikalischer Schwierigkeiten, sorgfältig übersetzt und ausführlich besprochen. All dies ist mit systematischen Wortschatzübungen verbunden, um die bereits vorhandenen fremdsprachlichen Kenntnisse zu wiederholen und zu vertiefen.
4) Übersetzung von Geschäftsbriefen mittlerer Schwierigkeitsgrade in beiden Sprachen.
Anfertigung von Briefen nach Stichworten.
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2. Ausbildungsabschnitt


BESPRECHUNG VERSCHIEDENER SPEZIALGEBIETE:
a) Versand und Spedition
b) Seeversicherung
c) Finanzierung und Außenhandel
d) Zoll
Um den Studierenden das Verstehen dieser zum Teil unbekannten und schwierigen Materie zu erleichtern, werden die verschiedenen Gebiete zunächst gründlich in deutsch besprochen. Erst wenn die sachlichen Schwierigkeiten beseitigt sind und das vollkommene Verständnis seitens des Schülers gewährleistet ist, wird das betreffende Gebiet in der Fremdsprache behandelt.

Ferner werden in regelmäßigen Abständen Diktate geübt und Übersetzungen von Geschäftsbriefen angefertigt. Bei der Mehrzahl der zu diesen Übungen verwendeten Texte handelt es sich um ehemalige Prüfungstexte der Industrie- und Handelskammer.
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Lehrstoff- und Verteilungstabelle


1. Systematische Wiederholung der Grammatik mit Übungen 30 Std.
2. Wirtschaftsbezogene Diktate mit syst. Wortschatzübungen 30 Std.
3. Äußere Form, Inhalt, Aufbau und Stil verschiedener Briefgattungen (Anfrage, Angebote, Auftrag, usw.) 24 Std.
4. Handelstheorie und wichtige Kapitel der Betriebswirtschafts- lehre mit Übungen 38 Std.
5. Übersetzungen v. Geschäftsbriefen u. Unterlagen kaufmännischen Inhalts 30 Std.
6. Aufsetzen von kaufmännischen Briefen in der Fremdsprache nach Stichworten 40 Std.
7. Beantwortung von fremdsprachlichen Geschäftsbriefen in der Fremdsprache 40 Std.
8. Schriftliche Tests zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung vor der IHK 20 Std.
9. Stehgreifübersetzungen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung vor der IHK 25 Std.
10. Kolloqium zu wirtschaftspolitischen Tagesfragen 11 Std.
Gesamtstundenzahl   288 Std.